Kinder werden ab 6 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.
Eintritte sind, bei noch offenen Plätzen, grundsätzlich jederzeit möglich.
Bei einem Austritt muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann jeweils auf Ende eines Monats geltend gemacht werden. Bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist sind die Eltern zur Zahlung der fälligen Beträge verpflichtet.
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in der Höhe eines Betreuungsmonates verrechnet (zahlbar innert 20 Tagen nach Anmeldung).
Sollte der Betreuungsvertrag seitens der abgebenden Eltern vorzeitig gekündigt werden, so verlieren sie die bereits geleistete Anzahlung. Ansonsten wird die Anzahlung mit dem ersten Betreuungsmonat verrechnet.
Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular.
Ebenfalls auszufüllen und spätestens am ersten Betreuungstag mitzubringen ist das Notfallblatt.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular sowie auch beim Akzeptieren der AGBs beim Onlineformular verpflichten sich die Eltern zur fristgerechten Zahlung des Betreuungsgeldes.
Das Betreuungsgeld für einen Monat ist im Voraus jeweils bis zum 6. des Monats zu bezahlen.
Bei Ferienabwesenheit der abgebenden Familie, anderen Abwesenheiten wie Krankheit des Kindes, an offiziellen Feiertagen u. Altjahrswoche und während der Ferienzeit "Tagesmami" (WO 29/30 und WO 39/40) werden die Betreuungszeiten normal verrechnet.
1 Tag pro Woche CHF 380.-- pro Monat
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2-3 Betreuungstage pro Woche und Kind CHF 360.-- pro Monat und Tag
4-5 Betreuungstage pro Woche und Kind CHF 340.-- pro Monat und Tag
Die Betreuungspreise sind inkl. Mahlzeiten.
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Montag bis Freitag: 06.30 - 18:00
Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall (inkl. Pandemie/Quarantäne) vom Tagesmami, besteht weder Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits bezahlten Betreuungsstunden, noch für eine Kostenübernahme für eine externe Betreuung.
Während 4 Wochen im Jahr (Sommerferien WO 29/30 und Herbstferien WO 39/40) sowie an den offiziellen Feiertagen u. Altjahrswoche findet keine Betreuung beim Tagesmami statt.
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern.
Tagesmami-Uetendorf ist eine Einzelfirma
(UID Nr. CHE-232.907.721)
Verschiedene Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden finanziell bei einer Kindertagesbetreuung.
Die neuen AGB's gelten ab dem 05.09.2024.
Änderungen jederzeit vorbehalten.